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Betreute Arbeitsweisungen

Die betreuten Arbeitsweisungen sind ein Angebot der Sozialhilfe für Jugendliche, die Sozialstunden leisten müssen. Sie befinden sich somit an der Schnittstelle zwischen Jugendstrafrecht und Jugendhilfe. Statt straffällig gewordene Jugendliche mit Geld- oder Freiheitsstrafen zu belegen, bietet das Jugendstrafrecht die Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen die Sozialisation zu fördern sowie soziale Kompetenzen der Jugendlichen zu stärken.

Betreute Arbeitsweisungen vermitteln Orientierung bei der Berufswahl und in der Arbeitswelt, unterstützen bei der Praktikumsvermittlung und vermitteln einen Einblick in spätere Ausbildungs- und Arbeitsfelder.

Kontakt

Holger Zuber
Fax: 06221-3169540

Standort

IB Mannheim Standort Industriestraße 2a
Industriestr. 2a
68169 Mannheim
Tel.:

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