Betreute Arbeitsweisungen
Die betreuten Arbeitsweisungen sind ein Angebot der Sozialhilfe für Jugendliche, die Sozialstunden leisten müssen. Sie befinden sich somit an der Schnittstelle zwischen Jugendstrafrecht und Jugendhilfe. Statt straffällig gewordene Jugendliche mit Geld- oder Freiheitsstrafen zu belegen, bietet das Jugendstrafrecht die Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen die Sozialisation zu fördern sowie soziale Kompetenzen der Jugendlichen zu stärken.
Betreute Arbeitsweisungen vermitteln Orientierung bei der Berufswahl und in der Arbeitswelt, unterstützen bei der Praktikumsvermittlung und vermitteln einen Einblick in spätere Ausbildungs- und Arbeitsfelder.