Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII (Rastatt)
Eine Schulbegleitung ist dann als Hilfeform geeignet, wenn der individuelle Bedarf eines seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung betroffenen Kindes oder Jugendlichen nicht mehr von der Schule gewährleistet werden kann, um am Unterricht adäquat teilnehmen zu können. Die Integrationshilfe ist an der jeweiligen Schule im Unterricht tätig.