Ausbildung zum Holzfachwerker / zur Holzfachwerkerin
Über den Beruf
Holzfachwerker haben einen sehr abwechslungs
reichen und interessanten Beruf. Nicht nur der „lebendige“ Werkstoff Holz wird verarbeitet, sondern auch vielfältige Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Metalle und unterschiedliche Beschichtungsstoffe. Erforderlich sind handwerkliches Geschick, räumliches Vorstellungsvermögen, Umsicht und Verantwortungsgefühl beim Einsatz von Werkzeugen und bei der Arbeit an Kreissägen, Hobelmaschinen u. ä. Kreativität und selbständiges Handeln sind im Betrieb und auf Montage notwendig.
Der Ablauf
Reha-Ausbildung im IB Bildungszentrum Pforzheim
Reha-Ausbildungen erfolgen in Berufsbildern, die nach § 65 BBiG bzw. § 42 HwO geregelt sind. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Aus-zubildenden und dem IB Bildungszentrum ge-schlossen. Kostenträger sind in der Regel Agenturen für Arbeit, über die auch die Anmeldung erfolgt. Besonderheiten: zusätzliche Hilfestellungen bei der Fachpraxis, Berufsschulunterricht und Theorie, Betriebspraktika, sozialpädagogische Betreuung, besondere Prüfungsvorbereitung. Die praktische Unterweisung erfolgt in der IB-Lehrwerkstatt, in Kooperation mit Betrieben oder in betrieblicher Form.
Die Voraussetzungen
Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Teilnahme vorliegen, wird durch die Beratungsfachkräfte der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt. Diese nehmen auch die Anmeldung beim BZ Pforzheim vor.
Die Zielgruppe
Jugendliche und junge Heranwachsende bis 25 Jahre
Die Ziele des Angebots
- Ausbildung im genannten Beruf
- Bestehen der schulischen und praktischen Abschlussprüfungen
- Erfolgreiche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nach Ende der Ausbildung
Weitere Informationen
- Mo. - Fr. 7.45 - 16.15 Uhr (Fr. bis 15.15 Uhr)
- Arbeits-/Ausbildungszeit: 38,5 Std. pro Woche
- Berufsschule: es gelten die Zeiten der zuständigen Berufsschule
- im Praktikum: es gelten die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten
- bei kooperativer Ausbildung: es gelten die im Kooperationsbetrieb üblichen Arbeitszeiten
- Urlaub: die Auszubildenden haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr