Ausbildung zum Malerfachwerker / zur Malerfachwerkerin
Über den Beruf
Voraussetzung für den Beruf des Malers sind körperlicher Einsatz und Belastbarkeit. Maler arbeiten viel im Freien und auf Baustellen. Bei Aufträgen in Privathaushalten und Firmen sind Sorgfalt und Vertrauenswürdigkeit erforderlich. Da in der Regel im Team gearbeitet wird, muss man sich an die Gruppe und die Kollegen anpassen können. Kreativität und eine genaue, zügige Arbeitsweise, Fachkenntnisse und Offenheit im Umgang mit Kunden werden von Malern erwartet.
Vorbereitende Arbeiten wie Abkleben, Schleifen, Verspachteln des Untergrundes usw. machen einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten aus.
Der Ablauf
Reha-Ausbildung im IB Bildungszentrum Pforzheim
Reha-Ausbildungen erfolgen in Berufsbildern, die nach § 65 BBiG bzw. § 42 HwO geregelt sind. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Aus-zubildenden und dem IB Bildungszentrum ge-schlossen. Kostenträger sind in der Regel Agenturen für Arbeit, über die auch die Anmeldung erfolgt. Besonderheiten: zusätzliche Hilfestellungen bei der Fachpraxis, Berufsschulunterricht und Theorie, Betriebspraktika, sozialpädagogische Betreuung, besondere Prüfungsvorbereitung. Die praktische Unterweisung erfolgt in der IB-Lehrwerkstatt, in Kooperation mit Betrieben oder in betrieblicher Form.
Die Voraussetzungen
Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Teilnahme vorliegen, wird durch die Beratungsfachkräfte der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt. Diese nehmen auch die Anmeldung beim BZ Pforzheim vor.
Die Zielgruppe
Jugendliche und junge Heranwachsende bis 25 Jahre
Die Ziele des Angebots
- Ausbildung im genannten Beruf
- Bestehen der schulischen und praktischen Abschlussprüfungen
- Erfolgreiche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nach Ende der Ausbildung
Weitere Informationen
- Mo. - Fr. 7.45 - 16.15 Uhr (Fr. bis 15.15 Uhr)
- Arbeits-/Ausbildungszeit: 38,5 Std. pro Woche
- Berufsschule: es gelten die Zeiten der zuständigen Berufsschule
- im Praktikum: es gelten die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten
- bei kooperativer Ausbildung: es gelten die im Kooperationsbetrieb üblichen Arbeitszeiten
- Urlaub: die Auszubildenden haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr